Einlagen inklusive aufgelaufener Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR je Kunde und je Bank gesetzlich durch den lettischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mindestanforderungen in allen Mitgliedsstaaten harmonisiert durch die Richtlinien 94/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU. Zu beachten ist, dass sich diese Absicherung auf die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank bezieht. Dies ist dann relevant, wenn nicht nur die über WeltSparen vermittelte Einlagen eines Kunden bei einer bestimmten Bank angelegt wurden, sondern noch weitere Einlagen dieses Kunden bei der jeweiligen Bank angelegt wurden.